Osnabrück führt Umweltzone ein

Ab 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Osnabrücker Umweltzone fahren.

Seit Montag gilt auch in Osnabrück zur Verminderung der Feinstaub-Belastung eine Umweltzone. Sie ist nach Hannover die zweite Umweltzone in Niedersachsen. Nun dürfen nur noch Fahrzeuge in der Stadt fahren, die je nach Schadstoffausstoß eine rote, gelbe oder grüne Plakette haben. 17 Quadratkilometer groß ist diese Sperrzone, fast 18.000 Menschen leben dort. Der Straßenverkehr verursacht in der Umweltzone ein Viertel der Feinstaub-Emissionen, wie langjährige Messungen der Stadt ergaben. Die Messstation Schlosswall am innerstädtischen Ring war 2008 mit 14 Überschreitungen der EU-Grenzwerte der schmutzigste Ort in Niedersachsen. Die Stadt Osnabrück folgt mit der Einrichtung einer Umweltzone gesetzlichen Vorgaben. Wenn nämlich in diesem Jahr die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden, kann jeder Bürger die Stadt auf saubere Luft verklagen.

40 Euro Bußgeld bei Verstößen

Seit Jahresbeginn sind in Hannover nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Sperrzone zugelassen. Auch Osnabrück wird die Plakettenpflicht in den nächsten Jahren verschärfen. Seit dem 1. Januar sind zunächst noch Fahrzeuge mit roten, gelben und grünen Plaketten in der Umweltzone erlaubt, ab 2011 dürfen nur noch Autos mit gelben und grünen und ab Januar 2012 ausschließlich Fahrzeuge mit grünen Plaketten in der Umweltzone fahren. Verstöße gegen die Regelung werden mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Welche Plakette ein Fahrzeug bekommt, hängt vom Schadstoff-Schlüssel ab, der im Fahrzeugschein angegeben ist.

Feinstaub-Richtlinie gilt seit Anfang 2005


Hannover und Berlin waren 2008 die ersten Städte, die ihre City zum Sperrgebiet für Autos mit schlechten Abgaswerten erklärten. Hintergrund ist die Feinstaub-Richtlinie der Europäischen Union. Sie gilt seit Anfang 2005. Pro Tag dürfen damit nur noch höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Wert darf an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Bundesweit haben bereits rund 30 Städte Fahrverbote für abgasreiche Autos eingeführt. 

-Quelle www.ndr.de-